den angemessenen Kaufpreis einer für Sie interessanten Immobilie
den Verkehrswert für Finanzierungs- oder Bilanzierungszwecke
Immobilienwerte für steuerliche Zwecke
gerechte Anteile bei Immobilienaufteilungen
den Verkehrswert von Liegenschaften im Rahmen von Verlassenschafts- und Pflegschaftsverfahren sowie bei zwangsweiser Versteigerung (gerichtliche Bestellung des Gutachters)
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