Nutzwert­gutachten / Parifizierung

Die ideelle Aufteilung einer Liegenschaft in mehrere Eigentumsanteile (Parifizierung) setzt die Erstellung eines Nutzwertgutachtens voraus. Dies ist etwa der Fall, wenn man Eigentum an einer Wohnung, einem Geschäft oder sonstigen Anteilen an einer Gesamtliegenschaft erwerben möchte oder man eine bestehende Liegenschaft in mehrere Wohnungseigentumsobjekte teilen möchte.

Im Nutzwertgutachten findet man die Angabe, wie hoch der Anteil des Eigentums an der Gesamtliegenschaft ist. Gleichzeitig gibt der Eigentumsanteil auch an, wie hoch der Anteil an den gemeinsamen Aufwendungen der Liegenschaft ist.

Das Wohnungseigentum wird auf Basis des erstellten Nutzwertgutachtens im Grundbuch eingetragen.

Wohnungseigentum kann begründet werden an:

Grundlagen für die Erstellung eines Nutzwertgutachtens:

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